Eltern können den Anmeldebogen online unter
www.hansestadt-uelzen.de abrufen oder persönlich im Foyer des Rathauses während der üblichen Öffnungszeiten abholen. Diese sind im Eingangsbereich zum Mitnehmen ausgelegt. Wer eine Auswahl für sein Kind getroffen hat, kann das Formular ausgefüllt per Mail an
familien-servicebuero@stadt.uelzen.de zurückschicken oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Bei der Anmeldung können Eltern den Wunschkindergarten sowie ein oder zwei Ausweichkindergärten angeben, falls der Erstwunsch nicht berücksichtigt werden kann.
Wichtig: Abgabe des Anmeldebogens bis zum 28. Februar, wenn die Anmeldung bei der Vergabe der zum August freiwerdenden Plätze berücksichtigt werden soll.
Eine Aufnahme ist frühestens zum 01. August 2023 möglich, da die Sommerschließzeit der Kitas in Uelzen vom 10.07. bis zum 28.07.2023 läuft.
Bitte unbedingt die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers bzw. des Jobcenters, der Schule oder des Sprachkurses beifügen (Vordruck im Downloadbereich)
Bitte geben Sie neben dem Wunschkinderkarten noch ein bis zwei andere Kitas an, falls wir Ihren Erstwunsch nicht berücksichtigen können. Die Anmeldelisten werden vor der Platzvergabe an die Kitas weitergegeben. Die Platzvergabe erfolgt dann gemeinsam mit den Kitaleiterinnen. Die Zusage über die Plätze erhalten Sie schriftlich etwa Ende März/ Anfang April.
Unabhängig vom Anmeldezeitraum ist die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung grundsätzlich das ganze Jahr über möglich, vorausgesetzt es sind freie Plätze vorhanden. Im Familien-Servicebüro können Sie sich über das Platzangebot und die aktuell freien Plätze informieren. Wir führen zentral für alle Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Uelzen eine Anmelde- bzw. Warteliste.
Besichtigungstermine in allen Kitas in Uelzen
14. Januar und 21. Januar, jeweils 9 bis 12 Uhr
Melden Sie sich bitte für eine Besichtigung telefonisch direkt in der gewünschten Kita an, da aufgrund der Corona-Pandemie die Besucherzahl begrenzt ist. Bitte beschränken Sie Ihren Besuch auf ein bis zwei Einrichtungen, damit möglichst viele Eltern die Möglichkeit einer persönlichen Besichtigung haben. Es gilt eine Maskenpflicht.